Angebot für die Justiz Tirol & Vorarlberg

Sozialtherapeutische Wohnbetreuung mit Tagesstruktur


Die Motivation, Alternativen zur Haft zu finden, ist das Bestreben, jedem Menschen eine Chance auf ein Leben in Freiheit zu ermöglichen. Insbesondere richtet sich das Angebot an straffällig gewordene, psychisch kranke Menschen, die eine dauerhafte Unterstützung benötigen, um gesellschaftskonform in Freiheit zu leben. In den Justizanstalten und in forensisch-therapeutischen Zentren werden unter anderem Menschen angehalten, die aufgrund einer psychischen Erkrankung eine oder mehrere Straftat(en) begangen haben und bei denen „mit hoher Wahrscheinlichkeit zu befürchten ist, dass er/sie in absehbarer Zukunft unter dem maßgeblichen Einfluss einer psychischen Störung eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen werde.“ Maßnahmenanpassungsgesetz 2022 §21(1)

Erst nachdem die Gefährlichkeit nachhaltig abgebaut wurde und dies durch ein psychiatrisches Gutachten bestätigt werden konnte, werden Personen aus dem Maßnahmenvollzug entlassen. Der Schutz der Gesellschaft vor erneuten Straftaten hat oberste Priorität und daher haben Entlassungen mit größter Sorgfalt und mit klaren Bedingungen zu erfolgen. Diese Schutzvorkehrungen umfassen in der Regel eine Probezeit sowie eine Reihe von Weisungen, die dem jeweilig zuständigen Gericht nachgewiesen werden müssen.


Angebot

Wir bei zesa - Zentrum für Soziale Arbeit bieten Menschen, die nach § 21.1, § 21.2 StGB, § 22 StGB oder § 23 StGB angehalten werden oder eine Haftstrafe erhalten haben, eine Alternative um in Freiheit leben zu können. Wir haben uns darauf spezialisiert, individuelle Wohn- und Betreuungskonzepte für psychisch kranke Straftäter:innen anzubieten. Wir stellen Schutz (für Opfer und Täter:in), Präsenz, vielfältige Übungs- und Entwicklungsräume, langfristige Begleitung, professionelles fachliches Wissen und Können, qualifizierte Mitarbeiter:innen und den passenden Raum zur Verfügung.

Dabei gibt es mehrere Optionen:

Wohnen und Betreuung nach bedingter Entlassung gem. §46 und § 47 StGB

  • Personen, die nach § 47 StGB bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden und eine gerichtliche Weisung zum betreuten Wohnen erhalten, können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden. Hier beträgt die Probezeit idR fünf Jahre.

Wohnen und Betreuung im Rahmen von Unterbrechung der Unterbringung (UdU)

  • UdU aus einem forensisch-therapeutischen Zentrum oder einer Justizanstalt im Sinne eines Probewohnens. Diese kann eine Entlassungsvorbereitung darstellen und hilft dabei, ein optimales Setting für eine eventuelle Entlassung vorzubereiten.

Wohnen und Betreuung bei bedingter Einweisung gem. § 45 StGB

  • Personen, denen per Beschluss die Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum bedingt nachgesehen wird, können in der Wohnbetreuungseinrichtung aufgenommen werden.

zesa - Zentrum für Soziale Arbeit bietet diesen Menschen die Möglichkeit eines sozialen Empfangsraumes durch betreute Wohnplätze und ein modulares Gruppenangebot als tagesstrukturierende Maßnahme, um individuelle und maßgeschneiderte Resozialisierungsprozesse zu initiieren. Jedem:r Klient:in wird eine Bezugsbetreuungsperson und eine Vertretung zugewiesen.

Ein multiprofessionelles Betreuungsteam fördert und begleitet individuell und arbeitet sowohl systemisch als auch lebensweltorientiert, sorgt für einen strukturierten Tagesablauf und leistet Vernetzungsarbeit.

Die Gruppenangebote finden in Kleinsettings statt und haben unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.

Durch Einzelkontakte, Gruppenangebote und externe Termine ist ein geregelter Tages- und Wochenablauf gegeben.


Aufnahme

Es ist prinzipiell zwischen einer Unterbrechung der Unterbringung (UdU), einer bedingten Entlassung und einer bedingten Nachsicht zu unterscheiden. zesa - Zentrum für Soziale Arbeit bietet für alle Varianten maßgeschneiderte Angebote an, wobei diese sich hinsichtlich der einrichtungsinternen Auflagen für die Klientel unterscheiden.

Anfragen können sowohl von Systempartner:innen als auch den potenziellen Angebotsnutzenden selbst an zesa - Zentrum für Soziale Arbeit erfolgen.

Die Eignung und die Motivation für die Teilnahme an der Tagesstruktur und dem ambulanten Wohnangebot werden dabei im Rahmen eines Erstgesprächs erfasst. Nur wenn die Mindestanforderungen für ein eigenständiges Wohnen und die Bereitschaft zur Betreuung und Behandlung vorhanden sind, kann eine verbindliche Betreuungszusage erfolgen. Die Aufnahme der Betreuung kann nur durch eine entsprechende Weisung der zuständigen Gerichte erfolgen. Die Finanzierung erfolgt in der Regel subsidiär durch den Bund gemäß §179a StVG.

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